Lehrstuhl für Arbeits- und Umweltpsychologie

Lizenz E nach DIN 33430 für Studierende

Sichtung von Bewerbungsunterlagen, Einstellungstests und -interviews oder Assessment Center – das sind nur einige der üblichen Verfahren bei der Personalgewinnung. Das notwendige Fachwissen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung qualitativ hochwertiger Personalauswahlverfahren wurde durch das Deutsche Institut für Normung in der Norm DIN 33430 festgeschrieben. Dies war im Jahr 2002, in 2016 wurde eine revidierte Version veröffentlicht. Die DIN 33430 spezifiziert zentrale Qualitätsstandards zur Durchführung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen und ist damit die zentrale Norm, wenn es um Recruiting und Assessment von neuen Mitarbeitenden geht.

Personen, die über das notwendige Fachwissen verfügen, um den Qualitätsstandards der DIN 33430 gerecht zu werden, können dies im Rahmen einer von der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) durchgeführten Prüfung nachweisen und eine entsprechende Lizenz erwerben, die DIN 33430 Personenlizenz E. Diese Lizenz erleichtert es Organisationen und Unternehmen, fachkundige Expert*innen für Personalauswahlverfahren zu erkennen.

Seit dem Wintersemester 2024/25 besteht zwischen der Bergischen Universität Wuppertal und der Deutschen Psychologen Akademie eine Vereinbarung zur Durchführung dieser DIN-Lizenzprüfungen zu vergünstigten Konditionen. Diese durch den Lehrstuhl Arbeits- und Umweltpsychologie durchgeführte Kooperation ermöglicht Studierenden den Erwerb einer attraktiven Lizenz zu einer reduzierten Prüfungsgebühr von aktuell 160,65 Euro (inkl. MwSt., Stand Mai 2025) und erspart Reisekosten und -zeit zu Vorortprüfungen nach Berlin.

Mit der DIN 33430 Personenlizenz E erhalten Studierende bereits vor Einstieg in ihre berufliche Laufbahn einen anerkannten Nachweis über ihre fachliche Qualifikation zur selbständigen Durchführung von Eignungsbeurteilungen und können die dazugehörige Urkunde ihren Bewerbungen beilegen.

Haben Sie Fragen rund um die Lizenzprüfung? Wenden Sie sich gerne an uns!

Dr. Mira von der Linde

vonderlinde[at]uni-wuppertal.de

Weitere Informationen zur DIN 33430 finden Sie auf https://www.din33430portal.de/din33430/din33430.

 

Inhalte der DIN 33430

Die DIN 33430 definiert Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Die Norm bezieht sich dabei auf alle Situationen, in denen die Eignung von Personen beurteilt werden soll. Betrachtet werden dabei insbesondere

  • Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen
  • Auswahl und Zusammenstellung von Verfahren
  • Anforderungen an Verfahren
  • Durchführung, Auswertung, Interpretation und Urteilsbildung
  • Dokumentation des Vorgehens
  • Evaluation / Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen

Damit spiegelt die DIN 33430 die Komplexität von eignungsdiagnostischen Verfahren wider. So ist bspw. auch der beste (valideste) Leistungstest wertlos, wenn er durch unzureichend ausgebildete Personen falsch angewendet oder ohne Passung zu den geforderten Stellenanforderungen genutzt wird. Es gibt kein Testverfahren, das ohne Berücksichtigung der Qualifikation der Personen und der Einhaltung der Abläufe für sich genommen die DIN-Kriterien erfüllt, die DIN 33430 ist eine Prozessnorm – entsprechend dem Prozess einer erfolgreichen Personalgewinnung.

Prüfungsliteratur

Auf der Website zur DIN 33430 finden sich auch Beispielfragen zur Prüfung. Zur Vorbereitung empfiehlt sich

Diagnostik- und Testkuratorium (Hrsg.) (2018) Personalauswahl kompetent gestalten: Grundlagen und Praxis der Eignungsdiagnostik nach DIN 33430. Berlin: Springer. 
(aus dem Uni-Netz als Volltext verfügbar via  https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-53772-5)

Die Norm selbst findet sich unter:
Deutsches Institut für Normung / Normenausschuss Dienstleistungen (2016). DIN 33430:2016-07: Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Berlin: Beuth. https://dx.doi.org/10.31030/2514220

Prüfungsmodalitäten

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass Studierende bereits erste Praxiserfahrungen in der Durchführung von Eignungsbeurteilungen sammeln konnten (in der Regel im Rahmen von Praktika, Nachweis erfolgt durch ein entsprechendes Arbeitszeugnis).

Die Prüfung selbst erfolgt remote von zu Hause aus und besteht aus sechs Teilmodulen (siehe Prüfungsordnung/Prüfungsliteratur) mit in Summe 80 Multiple Choice Fragen. Jedes Modul muss einzeln bestanden werden. Bei Nichtbestehen können einzelne Module bis zu zwei Mal wiederholt werden (dies ist allerdings mit zusätzlichen Prüfungsgebühren verbunden).

Die Prüfung dauert zwei Stunden. Während der Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zugelassen. Bei einem Täuschungsversuch beendet die Aufsicht den Teil der Prüfung, bei dem der Täuschungsversuch festgestellt wurde. Dieser Teil der Prüfung wird als „nicht bestanden" bewertet. Diese Bewertung ist auch nachträglich möglich, wenn ein Täuschungsversuch nach der Prüfung festgestellt wird.